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Es gibt wieder eine Förderung für Schnellladestationen in Gewerbebetrieben

10.06.2024 Uwe Drees

Neben den sog. Langsamladern mit 11-22KW Leistung, die in vielen Fällen ausreichend sind, gibt es jetzt wieder die Förderung des BMDV für Schellladesysteme auf nichtöffentlichen Boden für Gewerbebetriebe.

Schnelllader werden ab einer Leistung von 50KW pro Ladepunkt gefördert. Es gibt Zuwendungen für KMU´s von 40% der Anschaffungssumme, max. 14.000€. Gefördert werden alle in dem Zusammenhang stehende Ausgaben. Schnellader mit einer Leistung von über 150KW werden mit max. 30.000€ pro Ladepunkt gefördert.

Das Gute ist, wir können ihnen Schnelladestationen liefern und in unsere Ladelandschaft mit unserer Lademeyer-App einbinden.

Wir sind einer der wenigen Anbieter, die Langsamlader und Schnelllader in einem einzigen System betreiben und verwalten können. Und das mit allen Vorzügen des notwendigen Energiemanagements.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Für Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

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