Blogbeiträge

Förderung für die Ladeinfrastruktur

20.12.2021 Uwe Drees

KfW Fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Auf diese Förderung haben wir lange gewartet.

Im Frühjahr 2021 förderte das Land Niedersachsen mit einem Förderprogramm für Ladeinfrastruktur für nicht öffentliche Ladestationen bereits Unternehmen, die Ladeinfrastruktur für ihre elektrische Firmenflotte bauen wollten. Wir unterstützen viele Kunden mit einem Angebot und Hilfe bei der Antragserstellung. Im März 2021 lief dieses Programm aus.

Bereits ab Sommer sollte ein ähnlich lautendes Förderprogramm vom Bund starten. Seit dem 23.11.2021 ist nun die Antragstellung über den Bund für nicht öffentliche Ladestationen möglich. Das Programm heißt KfW 441. Auch Kommunen können einen Antrag stellen. Hier heißt das Programm KfW 439. Der Bund stellt insgesamt 350 Millionen € zur Verfügung. Es können maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 900€ pro Ladepunkt.

Der Antrag kann rein digital unter www.kfw.de gestellt werden. Die Antragstellung ist denkbar einfach. Nach Eingabe der Unternehmensdaten muss die Anzahl der gewünschten Ladepunkte eingegeben werden. Nach Genehmigung des Vorhabens bleiben zwölf Monate Zeit um die Rechnungen hochzuladen.

Gefördert werden nur Ladelösungen die die technische Anforderungen durch die KfW entsprechen und in einer Liste aufgeführt sind. Unsere Ladelösung „lademeyer AC22 S“ ist bereits von der KfW als förderfähig gelistet worden.

Wir informieren gerne über technische Lösung für Ladepunkte und helfen bei der Antragstellung.

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